Archiv des Monats: Februar 2026

Tux Nurse

Akademie für Pflegeberufe und Management (apm) eröffnet im Herbst 2026 Pflegeschule in Kassel

Die apm (Akademie für Pflegeberufe und Management) ihr Schulnetz in Hessen
erweitert und einen neuen Pflegeschulstandort in Kassel eröffnet. Der Start der ersten Ausbildungskurse zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann ist für Oktober 2026 vorgesehen. Danach sollen regelmäßig zwei Kursstarts pro Jahr (Frühjahr und Herbst) angeboten werden.

Mit dem neuen Standort wächst die apm bundesweit auf 37 Pflegeschulen, davon künftig vier in Hessen (bereits bestehend in Gießen, Bad Nauheim und Darmstadt). Ziel ist es, die Ausbildungskapazitäten spürbar zu erhöhen und Pflegeeinrichtungen frühzeitig verlässliche Ausbildungs- und Kooperationsmöglichkeiten zu bieten.
Ergänzend zum Pflegefachkraft-Ausbildungsangebot plant die apm den weiteren Ausbau in Kassel, u.a. mit einem Kompetenzzentrum Pflege, der Ausbildung zur Pflegefachassistenz (geplant ab 2027) und der Praxisanleiter-Weiterbildung,


Pflegeeinrichtungen in Nordhessen, die ihre Ausbildungsplätze langfristig sichern möchten, können bereits in der Planungsphase Kontakt aufnehmen und Kooperationsmöglichkeiten abstimmen.

Kontakt für Kooperationsanfragen:
schulgruendung@apm.de
Weitere Informationen zu allen (neuen) Pflegeschulstandorten finde sie auf der apm-Website unter diesem Link: Standorte : apm

Pfleger mit Dokumentation

Neue gesetzliche Regelung zu § 37 Abs. 3 Pflegeberatung ab 01.01.2026

Das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (kurz BEEP) ist zum 01.01.2026 in Kraft getreten.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, müssen zum 01.01.2026 in folgenden Intervallen eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen:
Pflegegrad 2 und 3 einmal pro Halbjahr.
Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Halbjahr. Sie können aber auch vierteljährlich Beratungen in Anspruch nehmen. Damit ist die Verpflichtung zum vierteljährlichen Besuch entfallen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben einen Anspruch auf halbjährliche Beratung in der eigenen Häuslichkeit.

Alle Bezieher von Pflegesachleistungen haben ebenfalls Anspruch auf halbjährliche Beratungen.

Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann jede zweite Beratung per Video stattfinden. Die erste Beratung muss aber in der eigenen Häuslichkeit stattfinden.