Archiv der Kategorie: Pflege News

Neuigkeiten zum Thema Pflege

Sorry

Bei Anruf „Sorry“

Der Personalmangel in der Pflege führt längst zu einem Angebotsmangel. So gut wie alle Pflegeeinrichtungen arbeiten an der Belastungsgrenze, viele haben bereits ihre Versorgungskapazitäten reduzieren müssen, weil das Personal fehlt und Refinanzierungen unklar sind.

Die Folge: Viel zu oft müssen Pflegeeinrichtungen „Sorry“ sagen und Versorgungsanfragen ablehnen. Pflegebedürftige und ihre Familien bleiben mit der herausfordernden Situation alleine…..
Link zum Artikel: https://www.bpa.de/news-fachinformationen/news/news/bpa-und-wir-pflegen-ev-starten-kampagne-bei-anruf-sorry

https://www.beianrufsorry.de

Sorry we are closed

Fast 70 Prozent der Pflegeeinrichtungen wirtschaftlich bedroht

Fast 70 Prozent der Pflegeeinrichtungen in Deutschland sehen ihre wirtschaftliche Existenz derzeit bedroht. Das hat eine Blitzumfrage des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) unter knapp 2.500 Pflegeheimen, ambulanten Diensten und teilstationären Einrichtungen ergeben.

„Die Pflegeunternehmen haben in großer Zahl betont, dass sie Sorge um die eigene wirtschaftliche Zukunft haben oder sogar schon von ihren Steuerberatern gewarnt wurden“, sagt bpa-Präsident Bernd Meurer. „Hier bahnt sich eine Katastrophe für die Gesellschaft an.“

https://www.bpa.de/Aktuelles.112.0.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=11561&cHash=55d75dcf72f04965154881334bc40ac7

Zum Artikel

Justitia

Richterspruch zu Mindestlohn in der 24 Stunden Pflege

Schon wieder hat ein Gericht klargestellt, dass den sogenannten „24 Stunden Pflegekräften“ aus dem Ausland, der Mindestlohn in der Pflege zusteht. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat so geurteilt. Leider halten sich viele Anbieter dieser 24-Stunden-Pflege nicht daran.

Es ging um Ansprüche auf Arbeitsentgelt für die Zeit vom 1. Mai 2015 bis zum 31. August 2015 und vom 1. Oktober 2015 bis zum 31. Dezember 2015. Die Klägerin (in diesem Fall eine Pflegekraft aus Bulgarien) bekam 38.377,50 Euro brutto abzüglich 6.680,00 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, zugesprochen.
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE200014629

Das Landesarbeitsgericht stellte einen Leitsatz auf:

Leitsatz

1. Machen aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union entsandte Arbeitnehmer*innen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz geltend, sind dafür die deutschen Gerichte international zuständig. Auf die Dauer der Entsendung kommt es nicht an.(Rn.61)

2. Die Beurteilung von Ansprüchen nach dem Mindestlohngesetz richtet sich nach deutschem Recht. Das gilt nicht nur für die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns, sondern auch für die Voraussetzungen, unter denen er zu zahlen ist.(Rn.72)

3. Wer einen oder eine Arbeitnehmer*in einer Arbeitssituation aussetzt, in der er oder sie einem Aufgabenspektrum unterliegt, das nur mit einer bestimmten Stundenzahl zu leisten ist, muss die geleisteten Stunden vergüten. Das gilt auch im Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes. Besonderheiten einer hauswirtschaftlichen Tätigkeit stehen dem nicht entgegen; deren Berücksichtigung verstieße gegen internationale Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der internationalen Arbeitsorganisation.(Rn.88)

4. Bei Arbeitnehmer*innen, die zur häuslichen Betreuung eingesetzt werden, ist eine solche Situation gegeben, wenn der oder die Arbeitgeber*in durch die Vereinbarung eines bestimmten Leistungsspektrums bei der zu betreuenden Person die Erwartung auslöst, rund um die Uhr betreut zu werden, und die Aufgabe, eine arbeitsvertraglich vereinbarte kürzere Arbeitszeit durchzusetzen, dem oder der Arbeitnehmer*in zuweist. Soweit es dem oder der Arbeitnehmer*in im Einzelfall zumutbar ist, sich den Anforderungen zu entziehen, sind entsprechende Abzüge vorzunehmen (im vorliegenden Fall drei Stunden pro Kalendertag).(Rn.91)

5. Auf die arbeitsvertragliche Festlegung einer kürzeren Arbeitszeit kann sich der oder die Arbeitgeber*in nach dem aus den Grundsätzen von Treu- und Glauben folgenden Verbot widersprüchlichen Verhaltens nicht berufen. Das folgt auch aus dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrecht der Berufsfreiheit und – ihre Anwendbarkeit unterstellt – aus dem in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Recht auf würdige Arbeitsbedingungen.(Rn.98)

6. Ob ein Verstoß gegen Treu- und Glauben gegeben ist, beurteilt sich nach deutschem Recht. Das ergibt sich jedenfalls daraus, dass inländisches Recht zumindest insoweit anzuwenden ist, als Gegenteiliges offensichtlich gegen die inländische öffentliche Ordnung (ordre public) verstößt.(Rn.108)

7. Sachleistungen sind auf den Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz nicht anzurechnen.(Rn.110)

https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE200014629

Pflegekräfte besonders häufig von Post- und Long COVID betroffen

Die AOK hat eine Auswertung ihrer Versicherten vorgenommen, die akut an Covid-19 erkrankt waren. Daraus ergab sich, dass Gesundheitsberufe besonders häufig von Long COVID betroffen sind. Unangefochtene Spitzenreiter sind demnach, die Pflegekräfte.

Zitat:
Bei den Berufsgruppen, deren Angehörige nach einer Infektion besonders häufig von langfristigen Erkrankungssymptomen betroffen waren, nehmen Berufe der Gesundheits- und Krankenpflege mit 6,6 Prozent einen Spitzenplatz ein. Untersuchungszeitraum war hier März 2020 bis Juli 2022. Fast gleich hoch ist mit 6,4 Prozent der Wert in der Altenpflege.

Bei Berufen in der Kinderbetreuung und -erziehung wurden bei fünf Prozent der nach einer Infektion Erkrankten Post- und COVID-Symptome registriert. Deutlich niedriger fallen dagegen die Erkrankungsraten bei Post- und Long Covid beispielsweise bei Büro- und Sekretariatskräften (3,1 Prozent) oder im Maschinenbau (3,4 Prozent) aus.
Zitat Ende

https://www.aerztezeitung.de/Politik/AOK-Institut-Gesundheitsberufe-am-staerksten-von-Long-COVID-betroffen-432367.html

we are closed by aok hessen

Massive Verzögerung durch die AOK Hessen bei der Bearbeitung von Vergütungsvereinbarungen

Seit dem 1. September gilt in ganz Deutschland die Tariftreueregelung nach dem GVWG, wonach wir als Pflegedienst verpflichtet sind, unsere Pflege- und Betreuungskräfte tariftreu zu entlohnen. Das ist richtig so und das haben unsere Mitarbeitenden auch verdient. Die Verpflichtung der AOK Hessen ist es, für die Refinanzierung zu sorgen. Das tut diese aber nicht in ausreichendem Maße.

Nach nunmehr zwei Monaten (und zwei Gehaltszyklen) stellen wir fest, dass

– die Refinanzierung in fast allen Bundesländern komplett oder doch weitestgehend abgeschlossen ist, wir in Hessen aber immer noch auf unsere Vergütungsvereinbarung warten,

– in Hessen die Pflegedienste z.B. von den Ersatzkassen deutlich schneller und in deutlicher höherer Anzahl ihre Vergütungsvereinbarungen erhalten, als von der AOK,

– es immer noch keine Klarheit darüber gibt, wie die Nachberechnung bei den Kostenträgern ablaufen soll,

– die wenigen Vergütungsangebote der AOK augenscheinlich teils deutlich unter vergleichbaren Angeboten der Ersatzkassen bleiben, wenn man nicht bereit ist, eine auf Landesebene in der Arbeitsgemeinschaft ambulante Pflege nicht verhandelte Knebelvereinbarung zu unterschreiben,

– kann man als Dienst das zu niedrige Angebot nicht annehmen, häufig Nachweise gefordert werden, die weit über den Beschluss der AG ambulante Pflege hinausgehen (Leistungsübersicht, Deckungsbeitragsrechnung usw.) und das Verfahren damit weiter verzögert wird. Vertragspartnerschaftlich ist das nicht,

– wir nicht wissen, wie wir demnächst das Weihnachtsgeld auszahlen sollen, wenn sich die Refinanzierung noch weiter verzögert.

Unser Verband, hat auf Landesebene alles Mögliche versucht, um die Verfahren zu beschleunigen, ohne die berechtigten Interessen von uns Pflegediensten zu opfern. Wir sind wirtschaftlich am Ende und brauchen gemeinsam mit unseren Mitarbeitenden jetzt eine schnelle und pragmatische Lösung. Auch die Versicherten wollen endlich wissen, welche Vergütung eigentlich gilt und ob die Versorgung weiterhin sichergestellt werden kann, wenn die Refinanzierung fehlt.

Wir sind davon überzeugt, dass die zuständigen Mitarbeitenden der AOK Hessen genauso intensiv an der Umsetzung arbeiten, wie bei den anderen Pflegekassen. Es kann also nur eine Fehlentscheidung bei der Personalbemessung auf Leitungsebene sein, wenn die AOK so erheblich hinterherhinkt. Wir erwarten, dass der verantwortliche Vorstand dafür Sorge tragen wird, dass wir und alle anderen von Ihnen betreuten Pflegedienste in den nächsten Tagen ein angemessenes Vergütungsangebot erhalten.

Pfleger mit Dokumentation

Was uns Pflegekräfte wirklich stört

Immer weniger wollen in der Pflege arbeiten. Ausgebildete Pflegekräfte hören sehr schnell nach dem Examen auf. Die Pflegeschulen sind leer, keiner will sich zur Pflegekraft ausbilden lassen.

Warum ist das so ? Hier erfahren Sie die Wahrheit.

Das größte Problem sind die Arbeitsbedingungen. Mit VIEL zu wenigen, muss die immer mehr werdende Arbeit erledigt werden! Die zum Sparen eingestellten Kontroller in den Kliniken, haben die Pflegekräfte weggerechnet. Die Anzahl der in den Krankenhäusern tätigen Pflegekräfte hat sich seit 1990 mind. halbiert!
Die Arbeitsbelastung steigt ständig, vor allem im Bereich der Dokumentation. Tätigkeiten, die früher selbstverständlich waren, wie das Lagern, Betten oder die Mobilisation usw., müssen heut aufwendig schriftlich dokumentiert und elektronisch erfasst werden. Die Dokumentation ist heute wichtiger als die eigentliche Pflegetätigkeit. Sie nimmt auch die gleiche Zeit in Anspruch. Wir Pflegenden verbringen mehr Zeit mit unsinnigen Schreibarbeiten, statt zu pflegen.

Ständige Überprüfungen vonseiten des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) oder Heimaufsicht oder Krankenkassen führen dazu, dass sich die Pflegekräfte gegängelt fühlen. Und glauben Sie bloß nicht, dass unsere Pflegeleistung am Patienten überprüft werden, nein, es wird fast ausschließlich die Dokumentation als Maßstab herangezogen. In Deutschland gilt man dann als gute Pflegekraft, wenn die Zettel vollgeschrieben sind und der Computer alles erfasst hat. Wir Pflegekräfte werden also nur für unsere Leistung als Bürokraten bewertet.
Diese Überprüfungen müssen aufhören! Was sind wir für eine Gesellschaft, wenn wir Pflegekräften nicht mehr vertrauen! Wen sollen wir dann noch trauen können, wenn nicht den Pflegekräften?

Das nächste Problem ist die Eigenverantwortung. Pflegekräfte in Deutschland dürfen im Grunde NICHTS selbständig entscheiden. Wir müssen ständig Verantwortung für Tätigkeiten übernehmen, die wir angeordnet bekommen.
Das gibt es so nur in der Pflege. In keinem anderen Beruf ist das so. Der Maurer bekommt zwar die Zeichnung vom Architekt, entscheidet dann aber selbst wie er welche Wand erstellt. Der Physiotherapeut bekommt zwar die Verordnung über Krankengymnastik vom Arzt, entscheidet dann aber selbst, wie er diese durchführt. Nur die Pflege darf nichts, ohne nachzufragen. Nicht mal ein Klistier bei Verstopfung.
Das ist wirklich lächerlich! Wir fragen uns ständig, warum wir alle 3 Jahre Ausbildung mit Staatsexamen machen müssen, um schließlich doch nicht selbständig arbeiten zu dürfen.

Ein weiteres Problem ist die fehlende Organisation der Pflegekräfte. Es gibt keine Berufsstandesvertretung. Wir können uns selbst nicht richtig vertreten und werden nie gehört, wenn Entscheidungen zur Pflege anstehen. Wir haben kein „Sprachrohr“, mit dem wir uns Gehör verschaffen könnten. Es gibt zwar zahlreiche Berufsverbände, die aber eher die eigenen Pfründe sichern, als sich wirklich um Pflege zu kümmern. Wir brauchen also dringend einen übergeordneten Verband aller Pflegekräfte, egal wo diese arbeiten. Jede Pflegekraft sollte einer solchen Organisation angehören, egal ob angestellt oder selbständig. Diese übergeordnete Organisation kann uns Pflegende gegenüber der Politik, den Krankenkassen, der Ärzteschaft und nicht zuletzt dem GBA (gemeinsamer Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen) vertreten und unsere Interessen durchsetzen.
Wir haben es satt, dass unsere Arbeitsbedingungen über unseren Kopf hinweg entschieden werden.

Und natürlich die Bezahlung! Das ist ja seit je her ein Streitthema. Wie hoch ist eine angemessene Vergütung für die Pflegetätigkeit?
Hier wird es Zeit das die Ausgaben der Krankenkassen zu denen kommen die tatsächlich am Menschen arbeiten. Und nicht wie jetzt, erst die Pharmaindustrie, dann die Kassen für sich selbst (jetzt sind bereits ca. 60 % der Einnahmen ausgegeben) der Rest ist für die Leistungserbringer, allen vorweg die Krankenhäuser und die Ärzte. Die ambulante Pflege, beispielsweise, rangiert mit ca. 0,05 % am Schluss der Ausgaben der Krankenkassen. Die Gesamtausgaben der Krankenkassen lagen 2020 bei ca. 440 Milliarden Euro. Für die ambulante Pflege wurden 7,5 Millionen ausgegeben, selbst Zahnersatz (nur Labor und Materialkosten, ohne die Behandlung) sind uns mit 7,8 Millionen Euro 300.000 Euro mehr wert. Allein daran erkennen Sie den Wert der Pflege in Deutschland.

Das soll fürs erste genügen. Es gibt sicher noch viel mehr Probleme, die gelöst werden müssen. Aber die meines Erachtens fünf wichtigsten habe ich aufgeführt. Um diese zu lösen, bedarf es ein Umdenken der Politik und der Kostenträger.
Ich fürchte allerdings, es wird sich nichts ändern, da wir Pflegekräfte einfach keine Menschen sind, die für Ihrer Rechte und Stellung in der Gesellschaft, kämpfen. Ich hoffe, ich irre mich.

Es wird bestimmt eine Fortsetzung geben. Schauen Sie hin und wieder mal vorbei.

Pflegekraft burnout

Arbeitszeitgesetz gilt auch für 24 Stunden Pflegekräfte aus dem Ausland

Die Arbeitszeit von Arbeitnehmern darf nach § 3 Abs. 1 S. 1 ArbZG acht Stunden pro Arbeitstag nicht überschreiten. Somit gilt der Achtstundentag. Dies schließt auch die Zeiten der Bereitschaftszeit mit ein.

Es gilt also:
− eine Arbeitszeit von maximal 8 Stunden pro Werktag.
− die Einhaltung von Ruhepausen von 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden.
− die Ruhezeit muss mindestens elf Stunden täglich betragen. Sie darf nicht als Bereitschaftsdienst dienen, dass würde dem Zweck der Ruhezeit verhindern.
− die Sonn- und Feiertagsruhe muss eingehalten werden und wenn das nicht möglich ist, müssen Ersatzruhetage gewährt werden.
– Die 24 Stunden Kraft hat einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, § 1 BUrlG. Das sind 36 Tage pro Jahr oder 3 Tage pro Monat.

Allein diese Tatsachen zeigen, dass eine Rechtskonforme 24 Stunden Pflege mit nur einer Pflegekraft nicht möglich ist!

Auf den Seiten des Gesundheitsministerium finden Sie ein pdf Dokument zu nachlesen.

Pflegekraft burnout

Mindestlohn für 24 Stunden Pflegekräfte aus dem Ausland

Den so genannten 24 Stunden Pflegekräfte, die meist aus dem Ausland stammen, steht der Pflegemindestlohn zu. Auch Bereitschaftszeiten müssen bezahlt werden. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu ein Grundsatzurteil gefällt (Az.: 5 AZR 505/20).

Das bedeutet das alle ausländischen Pflegekräfte mindestens 12,55 Euro pro Stunde bekommen müssen. Das gilt wie erwähnt auch für die Bereitschaftszeiten.

Da die meisten ausländischen Pflegekräfte rund um die Uhr einsatzbereit sein müssen, vor allem wenn die Pflegebedürftigen alleine wohnen, wird das sehr teuer.

Wenn wir nur von 18 Stunden Dienst und Bereitschaftszeit pro Tag ausgehen, kommen wir auf einen Mindestlohn einer ungelernten Kraft von 6777 Euro pro Monat. Ich denke die Dienst und Bereitschaftszeiten werden eher noch höher liegen. Vor allem wenn die Pflegebedürftigen alleine wohnen und die Unterstützung von Angehörigen weitgehend ausbleibt.

Selbst wenn wir nur den allgemeinen Mindestlohn von 9,82 Euro zu Grunde legen, kommen wir bei 18 Stunden/Tag auf 5302,80 Euro pro Monat. Hinzu kommt noch die Vermittlergebühr für den Anbieter. Es wird also sehr teuer!

Die oben aufgeführten Arbeitszeiten sind allerdings in Deutschland Illegal. Bei uns unterliegen alle ausländischen Pflege- und Betreuungskräfte dem Arbeitszeitgesetz. Diese verbietet die in der 24 Stunden Pflege übliche Arbeitszeiten. Das ist aber ein Thema, dass ich in einem zukünftigen Artikel behandeln werde.

Auf den Seite der Tagesschau, gibt es eine Interessanten Artikel dazu.

Tux Nurse

Impfpflicht in den Pflegediensten ändert nichts

Das die einrichtungsbezogene Impfpflicht eine Luftnummer ist, ist wohl jedem klar. Unsere Patienten und Angehörigen, haben sich noch nie bei uns angesteckt. Dafür sorgt unser Schutzkonzept!
Die Infektionen finden immer auf Familientreffen oder am Arbeitsplatz statt und seit neusten, beim Einkaufen im Supermarkt.

In unserem Pflegedienst sind 100% der Mitarbeiter geimpft. Ich denke bei den meisten Kollegen sieht das ähnlich aus. Wenn also ohnehin 95% der Pflegekräfte geimpft sind, warum so ein Gesetz ??

Unsere Patienten werden allerdings durch die abgeschaffte Maskenpflicht gefährdet. Das war sicher ein großer Fehler. Den Schuh darf sich Herr Lauterbach anziehen und er sollte sich im klaren sein, dass er die Gesundheit von Millionen alter und kranker Menschen gefährdet!
Nicht zu vergessen die vielen jungen Menschen, die chronische Erkrankungen haben und ohnehin bei jeder Art von Infektionen gefährdet sind.

All diesen Menschen haben sie, Herr Lauterbach einen „Bärendienst“ erwiesen. Die Pflege haben Sie ein ganzes Stück weit unsicherer gemacht. Da die Gefahr sich anzustecken, durch Ihre Maßnahmen, enorm gestiegen ist. Vielen Dank dafür!

Entweder Impflicht für alle, oder keine Impflicht.

Tag der Pflege

Internationaler Tag der pflegenden 2022

Am Donnerstag, dem 12. Mai ist der internationale Tag der pflegenden 2022.

An diesem Tag werden alle Menschen gewürdigt die Alte, oder Kranke pflegen. Allein in Deutschland arbeiten 1,7 Millionen Menschen in der Pflege und sorgen dafür, dass unseren Alten und Kranken ein Menschenwürdige und professionelle Pflege zuteilwird.

Wir Pflegekräfte sollten diesen Tag nutzen, um uns selbst zu feiern, mit der Gewissheit einen der wichtigsten Berufe überhaupt auszuüben. Seid mal ein bisschen Stolz!

Also liebe Kollegen möge sich Corona verpissen und der normale Wahnsinn wieder einziehen. Hoch die Tassen, auf uns ;-))