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Massive Verzögerung durch die AOK Hessen bei der Bearbeitung von Vergütungsvereinbarungen

Seit dem 1. September gilt in ganz Deutschland die Tariftreueregelung nach dem GVWG, wonach wir als Pflegedienst verpflichtet sind, unsere Pflege- und Betreuungskräfte tariftreu zu entlohnen. Das ist richtig so und das haben unsere Mitarbeitenden auch verdient. Die Verpflichtung der AOK Hessen ist es, für die Refinanzierung zu sorgen. Das tut diese aber nicht in ausreichendem Maße.

Nach nunmehr zwei Monaten (und zwei Gehaltszyklen) stellen wir fest, dass

– die Refinanzierung in fast allen Bundesländern komplett oder doch weitestgehend abgeschlossen ist, wir in Hessen aber immer noch auf unsere Vergütungsvereinbarung warten,

– in Hessen die Pflegedienste z.B. von den Ersatzkassen deutlich schneller und in deutlicher höherer Anzahl ihre Vergütungsvereinbarungen erhalten, als von der AOK,

– es immer noch keine Klarheit darüber gibt, wie die Nachberechnung bei den Kostenträgern ablaufen soll,

– die wenigen Vergütungsangebote der AOK augenscheinlich teils deutlich unter vergleichbaren Angeboten der Ersatzkassen bleiben, wenn man nicht bereit ist, eine auf Landesebene in der Arbeitsgemeinschaft ambulante Pflege nicht verhandelte Knebelvereinbarung zu unterschreiben,

– kann man als Dienst das zu niedrige Angebot nicht annehmen, häufig Nachweise gefordert werden, die weit über den Beschluss der AG ambulante Pflege hinausgehen (Leistungsübersicht, Deckungsbeitragsrechnung usw.) und das Verfahren damit weiter verzögert wird. Vertragspartnerschaftlich ist das nicht,

– wir nicht wissen, wie wir demnächst das Weihnachtsgeld auszahlen sollen, wenn sich die Refinanzierung noch weiter verzögert.

Unser Verband, hat auf Landesebene alles Mögliche versucht, um die Verfahren zu beschleunigen, ohne die berechtigten Interessen von uns Pflegediensten zu opfern. Wir sind wirtschaftlich am Ende und brauchen gemeinsam mit unseren Mitarbeitenden jetzt eine schnelle und pragmatische Lösung. Auch die Versicherten wollen endlich wissen, welche Vergütung eigentlich gilt und ob die Versorgung weiterhin sichergestellt werden kann, wenn die Refinanzierung fehlt.

Wir sind davon überzeugt, dass die zuständigen Mitarbeitenden der AOK Hessen genauso intensiv an der Umsetzung arbeiten, wie bei den anderen Pflegekassen. Es kann also nur eine Fehlentscheidung bei der Personalbemessung auf Leitungsebene sein, wenn die AOK so erheblich hinterherhinkt. Wir erwarten, dass der verantwortliche Vorstand dafür Sorge tragen wird, dass wir und alle anderen von Ihnen betreuten Pflegedienste in den nächsten Tagen ein angemessenes Vergütungsangebot erhalten.