Den so genannten 24 Stunden Pflegekräfte, die meist aus dem Ausland stammen, steht der Pflegemindestlohn zu. Auch Bereitschaftszeiten müssen bezahlt werden. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu ein Grundsatzurteil gefällt (Az.: 5 AZR 505/20).
Das bedeutet das alle ausländischen Pflegekräfte mindestens 12,55 Euro pro Stunde bekommen müssen. Das gilt wie erwähnt auch für die Bereitschaftszeiten.
Da die meisten ausländischen Pflegekräfte rund um die Uhr einsatzbereit sein müssen, vor allem wenn die Pflegebedürftigen alleine wohnen, wird das sehr teuer.
Wenn wir nur von 18 Stunden Dienst und Bereitschaftszeit pro Tag ausgehen, kommen wir auf einen Mindestlohn einer ungelernten Kraft von 6777 Euro pro Monat. Ich denke die Dienst und Bereitschaftszeiten werden eher noch höher liegen. Vor allem wenn die Pflegebedürftigen alleine wohnen und die Unterstützung von Angehörigen weitgehend ausbleibt.
Selbst wenn wir nur den allgemeinen Mindestlohn von 9,82 Euro zu Grunde legen, kommen wir bei 18 Stunden/Tag auf 5302,80 Euro pro Monat. Hinzu kommt noch die Vermittlergebühr für den Anbieter. Es wird also sehr teuer!
Die oben aufgeführten Arbeitszeiten sind allerdings in Deutschland Illegal. Bei uns unterliegen alle ausländischen Pflege- und Betreuungskräfte dem Arbeitszeitgesetz. Diese verbietet die in der 24 Stunden Pflege übliche Arbeitszeiten. Das ist aber ein Thema, dass ich in einem zukünftigen Artikel behandeln werde.
Auf den Seite der Tagesschau, gibt es eine Interessanten Artikel dazu.