Archiv für den Monat: April 2022

Pflegekraft burnout

Mindestlohn für 24 Stunden Pflegekräfte aus dem Ausland

Den so genannten 24 Stunden Pflegekräfte, die meist aus dem Ausland stammen, steht der Pflegemindestlohn zu. Auch Bereitschaftszeiten müssen bezahlt werden. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu ein Grundsatzurteil gefällt (Az.: 5 AZR 505/20).

Das bedeutet das alle ausländischen Pflegekräfte mindestens 12,55 Euro pro Stunde bekommen müssen. Das gilt wie erwähnt auch für die Bereitschaftszeiten.

Da die meisten ausländischen Pflegekräfte rund um die Uhr einsatzbereit sein müssen, vor allem wenn die Pflegebedürftigen alleine wohnen, wird das sehr teuer.

Wenn wir nur von 18 Stunden Dienst und Bereitschaftszeit pro Tag ausgehen, kommen wir auf einen Mindestlohn einer ungelernten Kraft von 6777 Euro pro Monat. Ich denke die Dienst und Bereitschaftszeiten werden eher noch höher liegen. Vor allem wenn die Pflegebedürftigen alleine wohnen und die Unterstützung von Angehörigen weitgehend ausbleibt.

Selbst wenn wir nur den allgemeinen Mindestlohn von 9,82 Euro zu Grunde legen, kommen wir bei 18 Stunden/Tag auf 5302,80 Euro pro Monat. Hinzu kommt noch die Vermittlergebühr für den Anbieter. Es wird also sehr teuer!

Die oben aufgeführten Arbeitszeiten sind allerdings in Deutschland Illegal. Bei uns unterliegen alle ausländischen Pflege- und Betreuungskräfte dem Arbeitszeitgesetz. Diese verbietet die in der 24 Stunden Pflege übliche Arbeitszeiten. Das ist aber ein Thema, dass ich in einem zukünftigen Artikel behandeln werde.

Auf den Seite der Tagesschau, gibt es eine Interessanten Artikel dazu.

Tux Nurse

Impfpflicht in den Pflegediensten ändert nichts

Das die einrichtungsbezogene Impfpflicht eine Luftnummer ist, ist wohl jedem klar. Unsere Patienten und Angehörigen, haben sich noch nie bei uns angesteckt. Dafür sorgt unser Schutzkonzept!
Die Infektionen finden immer auf Familientreffen oder am Arbeitsplatz statt und seit neusten, beim Einkaufen im Supermarkt.

In unserem Pflegedienst sind 100% der Mitarbeiter geimpft. Ich denke bei den meisten Kollegen sieht das ähnlich aus. Wenn also ohnehin 95% der Pflegekräfte geimpft sind, warum so ein Gesetz ??

Unsere Patienten werden allerdings durch die abgeschaffte Maskenpflicht gefährdet. Das war sicher ein großer Fehler. Den Schuh darf sich Herr Lauterbach anziehen und er sollte sich im klaren sein, dass er die Gesundheit von Millionen alter und kranker Menschen gefährdet!
Nicht zu vergessen die vielen jungen Menschen, die chronische Erkrankungen haben und ohnehin bei jeder Art von Infektionen gefährdet sind.

All diesen Menschen haben sie, Herr Lauterbach einen „Bärendienst“ erwiesen. Die Pflege haben Sie ein ganzes Stück weit unsicherer gemacht. Da die Gefahr sich anzustecken, durch Ihre Maßnahmen, enorm gestiegen ist. Vielen Dank dafür!

Entweder Impflicht für alle, oder keine Impflicht.

Tag der Pflege

Internationaler Tag der pflegenden 2022

Am Donnerstag, dem 12. Mai ist der internationale Tag der pflegenden 2022.

An diesem Tag werden alle Menschen gewürdigt die Alte, oder Kranke pflegen. Allein in Deutschland arbeiten 1,7 Millionen Menschen in der Pflege und sorgen dafür, dass unseren Alten und Kranken ein Menschenwürdige und professionelle Pflege zuteilwird.

Wir Pflegekräfte sollten diesen Tag nutzen, um uns selbst zu feiern, mit der Gewissheit einen der wichtigsten Berufe überhaupt auszuüben. Seid mal ein bisschen Stolz!

Also liebe Kollegen möge sich Corona verpissen und der normale Wahnsinn wieder einziehen. Hoch die Tassen, auf uns ;-))

Selbst-Quarantaene

Welche Verhaltensregeln und Hygienetipps sollten Sie in der Quarantäne beachten?

Zum Schutz vor Ansteckung sollten Sie und Ihre Haushaltsangehörigen konsequent einige Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen einhalten. Dazu zählen:
• Halten Sie sich nach Möglichkeit in anderen Räumen auf als Ihre Haushaltsmitglieder.
• Bei unvermeidbarem Aufenthalt im selben Raum tragen Sie eine FFP2 Maske.
• Lüften Sie regelmäßig und gründlich alle Räume. Mindestens 6xtäglich und immer kurz vor dem Besuch Ihres Pflegedienstes.
• Teilen Sie Haushaltsgegenstände wie beispielsweise Geschirr und Wäsche nicht mit anderen Personen.
• Oberflächen und Gegenstände, mit denen Sie in Berührung kommen, sollten regelmäßig mit Haushaltsreiniger gesäubert werden. Besser noch mit Flächendesinfektionsmittel desinfizieren.
• Sie und andere Personen in Ihrem Haushalt sollten regelmäßig, gründlich und mindestens 20 Sekunden lang die Hände mit Seife waschen. Und anschließen Desinfizieren.
• Die Hände sollten aus dem Gesicht ferngehalten werden, insbesondere von Mund, Nase und Augen.
• Beachten Sie die Husten- und Niesregeln: Halten Sie beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen und drehen Sie sich dabei am besten weg. Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Einwegtaschentuch, das Sie anschließend entsorgen. Waschen Sie danach und auch nach dem Nase putzen gründlich die Hände. Und desinfizieren Sie diese.
• Für Ihre Haushaltsmitglieder wird das Gesundheitsamt zwar keine Quarantäne anordnen, sofern diese nicht selbst enge Kontaktperson einer Coronainfizierten Person sind. Es empfiehlt sich aber, dass auch Haushaltsangehörige von Personen, die in Quarantäne sind, ihre Kontakte minimieren, soweit möglich zu Hause bleiben. Informieren Sie auch enge Kontakte außerhalb Ihres Haushalts. Diese sollten ebenfalls ihre Kontakte möglichst beschränken und auf Krankheitszeichen achten.
• Empfangen sie möglichst keinen Besuch, auch nicht von nahen Angehörigen.
• Machen Sie alle 2 Tage einen Corona-Schnelltest um eine mögliche Infektion schnell zu erfassen.

Rollstuhl

Pflegefachkräfte dürfen jetzt einige Hilfsmittel empfehlen

Dabei handelt es sich um sogenannte doppelfunktionale Hilfsmittel. Das heißt, dass diese sowohl zu lasten der Pflegekasse als auch zu lasten der Krankenversicherung verschrieben werden können.

Diese Hilfsmittel dienen dazu, sowohl den Verlauf der Krankenbehandlung (Krankenkassenleistung) zu sichern, als auch eine Erleichterung der Pflege, Linderung der Beschwerden oder eine Selbstständige Lebensführung (Pflegekassenleistung) zu ermöglichen.

Gutachter im Rahmen der Pflegeeinstufung und Pflegefachkräfte von zugelassen Pflegediensten, können diese Hilfsmittel empfehlen.
Siehe: § 18, Abs. 6a SGB XI und § 40 Abs. 6 SGB XI.

Die Kassen prüfen diese Empfehlungen und genehmigen ggf. die Versorgung mit diesen Hilfsmitteln.

Zapfhahn

Spritpreise hoch, kein Pfennig mehr für die Pflegedienste!

Seit Wochen kennen die Spritpreise nur eine Richtung, nach oben. Sie alle merken das an Ihrem Geldbeutel. Überall steigen deswegen die Preise. Nur die Pflegedienste bekommen keinerlei Ausgleich.

Obwohl die Pflegedienstverbände, die Kassen mehrfach zu Verhandlungen über eine Anpassung dieser Pauschale, aufgefordert haben mauern diese und sagen lapidar, dass sie keinen Grund zu Verhandlungen sehen.

Das Statistische Bundesamt meldet dazu:

Preise an den Tankstellen zuletzt stärker gestiegen als während der beiden Ölkrisen 1973/1974 und 1979/1980 und der Finanzmarktkrise 2008/2009

Trotz dieser erschrekenden Entwicklung, die uns Pflegedienste in Existenznöte bringt, wird von Seiten der Kassen gemauert !

Hier gibt es eine Stellungnahme des BPA dazu.

web

Neues Seiten Layout

Liebe Patienten, Kollegen und Freunde !

Es ist geschafft, das neue Layout unserer Internetseiten wurde vollständig erneuert. Die treibende Kraft dahinter ist das freie CMS WordPress. Herzlichen Dank an die Entwickler dieser wunderbaren Software.

Wir hoffen das Ihnen die Seite gefällt und Ihnen anzureichend Informationen über unseren Pflegedienst bietet. Über Konstruktive Kritik freuen wir uns immer. Hier können Sie uns schreiben: Kontakt

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an uns !