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Tux Nurse

Akademie für Pflegeberufe und Management (apm) eröffnet im Herbst 2026 Pflegeschule in Kassel

Die apm (Akademie für Pflegeberufe und Management) ihr Schulnetz in Hessen
erweitert und einen neuen Pflegeschulstandort in Kassel eröffnet. Der Start der ersten Ausbildungskurse zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann ist für Oktober 2026 vorgesehen. Danach sollen regelmäßig zwei Kursstarts pro Jahr (Frühjahr und Herbst) angeboten werden.

Mit dem neuen Standort wächst die apm bundesweit auf 37 Pflegeschulen, davon künftig vier in Hessen (bereits bestehend in Gießen, Bad Nauheim und Darmstadt). Ziel ist es, die Ausbildungskapazitäten spürbar zu erhöhen und Pflegeeinrichtungen frühzeitig verlässliche Ausbildungs- und Kooperationsmöglichkeiten zu bieten.
Ergänzend zum Pflegefachkraft-Ausbildungsangebot plant die apm den weiteren Ausbau in Kassel, u.a. mit einem Kompetenzzentrum Pflege, der Ausbildung zur Pflegefachassistenz (geplant ab 2027) und der Praxisanleiter-Weiterbildung,


Pflegeeinrichtungen in Nordhessen, die ihre Ausbildungsplätze langfristig sichern möchten, können bereits in der Planungsphase Kontakt aufnehmen und Kooperationsmöglichkeiten abstimmen.

Kontakt für Kooperationsanfragen:
schulgruendung@apm.de
Weitere Informationen zu allen (neuen) Pflegeschulstandorten finde sie auf der apm-Website unter diesem Link: Standorte : apm

Pfleger mit Dokumentation

Neue gesetzliche Regelung zu § 37 Abs. 3 Pflegeberatung ab 01.01.2026

Das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (kurz BEEP) ist zum 01.01.2026 in Kraft getreten.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, müssen zum 01.01.2026 in folgenden Intervallen eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen:
Pflegegrad 2 und 3 einmal pro Halbjahr.
Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Halbjahr. Sie können aber auch vierteljährlich Beratungen in Anspruch nehmen. Damit ist die Verpflichtung zum vierteljährlichen Besuch entfallen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben einen Anspruch auf halbjährliche Beratung in der eigenen Häuslichkeit.

Alle Bezieher von Pflegesachleistungen haben ebenfalls Anspruch auf halbjährliche Beratungen.

Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann jede zweite Beratung per Video stattfinden. Die erste Beratung muss aber in der eigenen Häuslichkeit stattfinden.

Sorry

Bei Anruf „Sorry“

Der Personalmangel in der Pflege führt längst zu einem Angebotsmangel. So gut wie alle Pflegeeinrichtungen arbeiten an der Belastungsgrenze, viele haben bereits ihre Versorgungskapazitäten reduzieren müssen, weil das Personal fehlt und Refinanzierungen unklar sind.

Die Folge: Viel zu oft müssen Pflegeeinrichtungen „Sorry“ sagen und Versorgungsanfragen ablehnen. Pflegebedürftige und ihre Familien bleiben mit der herausfordernden Situation alleine…..
Link zum Artikel: https://www.bpa.de/news-fachinformationen/news/news/bpa-und-wir-pflegen-ev-starten-kampagne-bei-anruf-sorry

https://www.beianrufsorry.de

Sorry we are closed

Fast 70 Prozent der Pflegeeinrichtungen wirtschaftlich bedroht

Fast 70 Prozent der Pflegeeinrichtungen in Deutschland sehen ihre wirtschaftliche Existenz derzeit bedroht. Das hat eine Blitzumfrage des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) unter knapp 2.500 Pflegeheimen, ambulanten Diensten und teilstationären Einrichtungen ergeben.

„Die Pflegeunternehmen haben in großer Zahl betont, dass sie Sorge um die eigene wirtschaftliche Zukunft haben oder sogar schon von ihren Steuerberatern gewarnt wurden“, sagt bpa-Präsident Bernd Meurer. „Hier bahnt sich eine Katastrophe für die Gesellschaft an.“

https://www.bpa.de/Aktuelles.112.0.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=11561&cHash=55d75dcf72f04965154881334bc40ac7

Zum Artikel

F1 Taste

Chaos Computer Club bewahrt Krankenkassen vor 400 Millionen Euro Zusatzausgaben.

Erst einmal Danke an der CCC. Eine einfache und geniale Lösung führt dazu, dass die Kassen diese hohe Summe nicht an die Firma gematik gezahlt werden muss.

Was ist passiert?
Die Firma gematik wollte alle 5 Jahre, die speziellen Router in allen deutschen Arztpraxen, austauschen. Eine andere Lösung gäbe es nicht.
Der CCC hat einen Patch kostenlos zur Verfügung gestellt, der das Problem jetzt und in Zukunft löst!

Zur Verbindung mit dem Gesundheitsdatennetz „Telematik“ sind in deutschen Arztpraxen spezielle Router vorgeschrieben. Nach nur fünf Jahren Laufzeit soll nun ein Gerätetausch alternativlos sein – so zumindest die Hersteller. Dieser Tausch soll das ohnehin angeschlagene Gesundheitssystem mit Mehrkosten von rund 400 Millionen Euro belasten. Der Chaos Computer Club (CCC) zeigt, dass der teure Hardware-Tausch alles andere als nötig ist, und spendiert kostenlos eine Lösung für das Problem.

https://www.ccc.de/de/updates/2022/konnektoren-400-millionen-geschenk

Auf den Seiten des CCC sind die Einzelheiten erklärt. Es ist toll, was der Club immer wieder aufdeckt. Dort gibt es noch viel mehr Enthüllungen zum Thema gematik und Telematik Infrastruktur. Diese betrifft nämlich nicht nur die Ärzte, sondern auch bald alle Pflegedienste und Altenheime. Mal sehen, was sich die gematik dann einfallen lässt, um uns alle um viel Geld zu bringen?

Hier ein paar Links:
E-Rezept: Sicherheit nicht ausreichend, Datenschutz mangelhaft
Geplantes Patientendaten-Schutz-Gesetz schützt Patientendaten nicht
CCC diagnostiziert Schwachstellen im deutschen Gesundheitsnetzwerk
Konnektortausch: technische Hintergründe zum Appell an Karl Lauterbach (Heise.de)
Spahn hat Privatwohnung von Leyck Dieken gekauft (Spahn hat, damals noch Bundesgesundheitsminister, Dr. Markus Leyck Dieken zum Chef der gematik ernannt).

Justitia

Richterspruch zu Mindestlohn in der 24 Stunden Pflege

Schon wieder hat ein Gericht klargestellt, dass den sogenannten „24 Stunden Pflegekräften“ aus dem Ausland, der Mindestlohn in der Pflege zusteht. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat so geurteilt. Leider halten sich viele Anbieter dieser 24-Stunden-Pflege nicht daran.

Es ging um Ansprüche auf Arbeitsentgelt für die Zeit vom 1. Mai 2015 bis zum 31. August 2015 und vom 1. Oktober 2015 bis zum 31. Dezember 2015. Die Klägerin (in diesem Fall eine Pflegekraft aus Bulgarien) bekam 38.377,50 Euro brutto abzüglich 6.680,00 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, zugesprochen.
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE200014629

Das Landesarbeitsgericht stellte einen Leitsatz auf:

Leitsatz

1. Machen aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union entsandte Arbeitnehmer*innen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz geltend, sind dafür die deutschen Gerichte international zuständig. Auf die Dauer der Entsendung kommt es nicht an.(Rn.61)

2. Die Beurteilung von Ansprüchen nach dem Mindestlohngesetz richtet sich nach deutschem Recht. Das gilt nicht nur für die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns, sondern auch für die Voraussetzungen, unter denen er zu zahlen ist.(Rn.72)

3. Wer einen oder eine Arbeitnehmer*in einer Arbeitssituation aussetzt, in der er oder sie einem Aufgabenspektrum unterliegt, das nur mit einer bestimmten Stundenzahl zu leisten ist, muss die geleisteten Stunden vergüten. Das gilt auch im Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes. Besonderheiten einer hauswirtschaftlichen Tätigkeit stehen dem nicht entgegen; deren Berücksichtigung verstieße gegen internationale Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der internationalen Arbeitsorganisation.(Rn.88)

4. Bei Arbeitnehmer*innen, die zur häuslichen Betreuung eingesetzt werden, ist eine solche Situation gegeben, wenn der oder die Arbeitgeber*in durch die Vereinbarung eines bestimmten Leistungsspektrums bei der zu betreuenden Person die Erwartung auslöst, rund um die Uhr betreut zu werden, und die Aufgabe, eine arbeitsvertraglich vereinbarte kürzere Arbeitszeit durchzusetzen, dem oder der Arbeitnehmer*in zuweist. Soweit es dem oder der Arbeitnehmer*in im Einzelfall zumutbar ist, sich den Anforderungen zu entziehen, sind entsprechende Abzüge vorzunehmen (im vorliegenden Fall drei Stunden pro Kalendertag).(Rn.91)

5. Auf die arbeitsvertragliche Festlegung einer kürzeren Arbeitszeit kann sich der oder die Arbeitgeber*in nach dem aus den Grundsätzen von Treu- und Glauben folgenden Verbot widersprüchlichen Verhaltens nicht berufen. Das folgt auch aus dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrecht der Berufsfreiheit und – ihre Anwendbarkeit unterstellt – aus dem in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Recht auf würdige Arbeitsbedingungen.(Rn.98)

6. Ob ein Verstoß gegen Treu- und Glauben gegeben ist, beurteilt sich nach deutschem Recht. Das ergibt sich jedenfalls daraus, dass inländisches Recht zumindest insoweit anzuwenden ist, als Gegenteiliges offensichtlich gegen die inländische öffentliche Ordnung (ordre public) verstößt.(Rn.108)

7. Sachleistungen sind auf den Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz nicht anzurechnen.(Rn.110)

https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE200014629

Pflegekräfte besonders häufig von Post- und Long COVID betroffen

Die AOK hat eine Auswertung ihrer Versicherten vorgenommen, die akut an Covid-19 erkrankt waren. Daraus ergab sich, dass Gesundheitsberufe besonders häufig von Long COVID betroffen sind. Unangefochtene Spitzenreiter sind demnach, die Pflegekräfte.

Zitat:
Bei den Berufsgruppen, deren Angehörige nach einer Infektion besonders häufig von langfristigen Erkrankungssymptomen betroffen waren, nehmen Berufe der Gesundheits- und Krankenpflege mit 6,6 Prozent einen Spitzenplatz ein. Untersuchungszeitraum war hier März 2020 bis Juli 2022. Fast gleich hoch ist mit 6,4 Prozent der Wert in der Altenpflege.

Bei Berufen in der Kinderbetreuung und -erziehung wurden bei fünf Prozent der nach einer Infektion Erkrankten Post- und COVID-Symptome registriert. Deutlich niedriger fallen dagegen die Erkrankungsraten bei Post- und Long Covid beispielsweise bei Büro- und Sekretariatskräften (3,1 Prozent) oder im Maschinenbau (3,4 Prozent) aus.
Zitat Ende

https://www.aerztezeitung.de/Politik/AOK-Institut-Gesundheitsberufe-am-staerksten-von-Long-COVID-betroffen-432367.html

we are closed by aok hessen

Massive Verzögerung durch die AOK Hessen bei der Bearbeitung von Vergütungsvereinbarungen

Seit dem 1. September gilt in ganz Deutschland die Tariftreueregelung nach dem GVWG, wonach wir als Pflegedienst verpflichtet sind, unsere Pflege- und Betreuungskräfte tariftreu zu entlohnen. Das ist richtig so und das haben unsere Mitarbeitenden auch verdient. Die Verpflichtung der AOK Hessen ist es, für die Refinanzierung zu sorgen. Das tut diese aber nicht in ausreichendem Maße.

Nach nunmehr zwei Monaten (und zwei Gehaltszyklen) stellen wir fest, dass

– die Refinanzierung in fast allen Bundesländern komplett oder doch weitestgehend abgeschlossen ist, wir in Hessen aber immer noch auf unsere Vergütungsvereinbarung warten,

– in Hessen die Pflegedienste z.B. von den Ersatzkassen deutlich schneller und in deutlicher höherer Anzahl ihre Vergütungsvereinbarungen erhalten, als von der AOK,

– es immer noch keine Klarheit darüber gibt, wie die Nachberechnung bei den Kostenträgern ablaufen soll,

– die wenigen Vergütungsangebote der AOK augenscheinlich teils deutlich unter vergleichbaren Angeboten der Ersatzkassen bleiben, wenn man nicht bereit ist, eine auf Landesebene in der Arbeitsgemeinschaft ambulante Pflege nicht verhandelte Knebelvereinbarung zu unterschreiben,

– kann man als Dienst das zu niedrige Angebot nicht annehmen, häufig Nachweise gefordert werden, die weit über den Beschluss der AG ambulante Pflege hinausgehen (Leistungsübersicht, Deckungsbeitragsrechnung usw.) und das Verfahren damit weiter verzögert wird. Vertragspartnerschaftlich ist das nicht,

– wir nicht wissen, wie wir demnächst das Weihnachtsgeld auszahlen sollen, wenn sich die Refinanzierung noch weiter verzögert.

Unser Verband, hat auf Landesebene alles Mögliche versucht, um die Verfahren zu beschleunigen, ohne die berechtigten Interessen von uns Pflegediensten zu opfern. Wir sind wirtschaftlich am Ende und brauchen gemeinsam mit unseren Mitarbeitenden jetzt eine schnelle und pragmatische Lösung. Auch die Versicherten wollen endlich wissen, welche Vergütung eigentlich gilt und ob die Versorgung weiterhin sichergestellt werden kann, wenn die Refinanzierung fehlt.

Wir sind davon überzeugt, dass die zuständigen Mitarbeitenden der AOK Hessen genauso intensiv an der Umsetzung arbeiten, wie bei den anderen Pflegekassen. Es kann also nur eine Fehlentscheidung bei der Personalbemessung auf Leitungsebene sein, wenn die AOK so erheblich hinterherhinkt. Wir erwarten, dass der verantwortliche Vorstand dafür Sorge tragen wird, dass wir und alle anderen von Ihnen betreuten Pflegedienste in den nächsten Tagen ein angemessenes Vergütungsangebot erhalten.

Pfleger mit Dokumentation

Was uns Pflegekräfte wirklich stört

Immer weniger wollen in der Pflege arbeiten. Ausgebildete Pflegekräfte hören sehr schnell nach dem Examen auf. Die Pflegeschulen sind leer, keiner will sich zur Pflegekraft ausbilden lassen.

Warum ist das so ? Hier erfahren Sie die Wahrheit.

Das größte Problem sind die Arbeitsbedingungen. Mit VIEL zu wenigen, muss die immer mehr werdende Arbeit erledigt werden! Die zum Sparen eingestellten Kontroller in den Kliniken, haben die Pflegekräfte weggerechnet. Die Anzahl der in den Krankenhäusern tätigen Pflegekräfte hat sich seit 1990 mind. halbiert!
Die Arbeitsbelastung steigt ständig, vor allem im Bereich der Dokumentation. Tätigkeiten, die früher selbstverständlich waren, wie das Lagern, Betten oder die Mobilisation usw., müssen heut aufwendig schriftlich dokumentiert und elektronisch erfasst werden. Die Dokumentation ist heute wichtiger als die eigentliche Pflegetätigkeit. Sie nimmt auch die gleiche Zeit in Anspruch. Wir Pflegenden verbringen mehr Zeit mit unsinnigen Schreibarbeiten, statt zu pflegen.

Ständige Überprüfungen vonseiten des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) oder Heimaufsicht oder Krankenkassen führen dazu, dass sich die Pflegekräfte gegängelt fühlen. Und glauben Sie bloß nicht, dass unsere Pflegeleistung am Patienten überprüft werden, nein, es wird fast ausschließlich die Dokumentation als Maßstab herangezogen. In Deutschland gilt man dann als gute Pflegekraft, wenn die Zettel vollgeschrieben sind und der Computer alles erfasst hat. Wir Pflegekräfte werden also nur für unsere Leistung als Bürokraten bewertet.
Diese Überprüfungen müssen aufhören! Was sind wir für eine Gesellschaft, wenn wir Pflegekräften nicht mehr vertrauen! Wen sollen wir dann noch trauen können, wenn nicht den Pflegekräften?

Das nächste Problem ist die Eigenverantwortung. Pflegekräfte in Deutschland dürfen im Grunde NICHTS selbständig entscheiden. Wir müssen ständig Verantwortung für Tätigkeiten übernehmen, die wir angeordnet bekommen.
Das gibt es so nur in der Pflege. In keinem anderen Beruf ist das so. Der Maurer bekommt zwar die Zeichnung vom Architekt, entscheidet dann aber selbst wie er welche Wand erstellt. Der Physiotherapeut bekommt zwar die Verordnung über Krankengymnastik vom Arzt, entscheidet dann aber selbst, wie er diese durchführt. Nur die Pflege darf nichts, ohne nachzufragen. Nicht mal ein Klistier bei Verstopfung.
Das ist wirklich lächerlich! Wir fragen uns ständig, warum wir alle 3 Jahre Ausbildung mit Staatsexamen machen müssen, um schließlich doch nicht selbständig arbeiten zu dürfen.

Ein weiteres Problem ist die fehlende Organisation der Pflegekräfte. Es gibt keine Berufsstandesvertretung. Wir können uns selbst nicht richtig vertreten und werden nie gehört, wenn Entscheidungen zur Pflege anstehen. Wir haben kein „Sprachrohr“, mit dem wir uns Gehör verschaffen könnten. Es gibt zwar zahlreiche Berufsverbände, die aber eher die eigenen Pfründe sichern, als sich wirklich um Pflege zu kümmern. Wir brauchen also dringend einen übergeordneten Verband aller Pflegekräfte, egal wo diese arbeiten. Jede Pflegekraft sollte einer solchen Organisation angehören, egal ob angestellt oder selbständig. Diese übergeordnete Organisation kann uns Pflegende gegenüber der Politik, den Krankenkassen, der Ärzteschaft und nicht zuletzt dem GBA (gemeinsamer Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen) vertreten und unsere Interessen durchsetzen.
Wir haben es satt, dass unsere Arbeitsbedingungen über unseren Kopf hinweg entschieden werden.

Und natürlich die Bezahlung! Das ist ja seit je her ein Streitthema. Wie hoch ist eine angemessene Vergütung für die Pflegetätigkeit?
Hier wird es Zeit das die Ausgaben der Krankenkassen zu denen kommen die tatsächlich am Menschen arbeiten. Und nicht wie jetzt, erst die Pharmaindustrie, dann die Kassen für sich selbst (jetzt sind bereits ca. 60 % der Einnahmen ausgegeben) der Rest ist für die Leistungserbringer, allen vorweg die Krankenhäuser und die Ärzte. Die ambulante Pflege, beispielsweise, rangiert mit ca. 0,05 % am Schluss der Ausgaben der Krankenkassen. Die Gesamtausgaben der Krankenkassen lagen 2020 bei ca. 440 Milliarden Euro. Für die ambulante Pflege wurden 7,5 Millionen ausgegeben, selbst Zahnersatz (nur Labor und Materialkosten, ohne die Behandlung) sind uns mit 7,8 Millionen Euro 300.000 Euro mehr wert. Allein daran erkennen Sie den Wert der Pflege in Deutschland.

Das soll fürs erste genügen. Es gibt sicher noch viel mehr Probleme, die gelöst werden müssen. Aber die meines Erachtens fünf wichtigsten habe ich aufgeführt. Um diese zu lösen, bedarf es ein Umdenken der Politik und der Kostenträger.
Ich fürchte allerdings, es wird sich nichts ändern, da wir Pflegekräfte einfach keine Menschen sind, die für Ihrer Rechte und Stellung in der Gesellschaft, kämpfen. Ich hoffe, ich irre mich.

Es wird bestimmt eine Fortsetzung geben. Schauen Sie hin und wieder mal vorbei.

Pflegekraft burnout

Arbeitszeitgesetz gilt auch für 24 Stunden Pflegekräfte aus dem Ausland

Die Arbeitszeit von Arbeitnehmern darf nach § 3 Abs. 1 S. 1 ArbZG acht Stunden pro Arbeitstag nicht überschreiten. Somit gilt der Achtstundentag. Dies schließt auch die Zeiten der Bereitschaftszeit mit ein.

Es gilt also:
− eine Arbeitszeit von maximal 8 Stunden pro Werktag.
− die Einhaltung von Ruhepausen von 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden.
− die Ruhezeit muss mindestens elf Stunden täglich betragen. Sie darf nicht als Bereitschaftsdienst dienen, dass würde dem Zweck der Ruhezeit verhindern.
− die Sonn- und Feiertagsruhe muss eingehalten werden und wenn das nicht möglich ist, müssen Ersatzruhetage gewährt werden.
– Die 24 Stunden Kraft hat einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, § 1 BUrlG. Das sind 36 Tage pro Jahr oder 3 Tage pro Monat.

Allein diese Tatsachen zeigen, dass eine Rechtskonforme 24 Stunden Pflege mit nur einer Pflegekraft nicht möglich ist!

Auf den Seiten des Gesundheitsministerium finden Sie ein pdf Dokument zu nachlesen.